nichtswieweg... vier Abenteurer unterwegs

Abmeldung vom Wohnort

Für unsere Reise(n) haben wir uns entschlossen, uns jeweils von der Schweiz abzumelden. Gründe dafür waren die Loslösung von der Steuerpflicht und Militärdienst und vor allem, dass wir bestehende Verträge wie Mobiltelefon, Krankenversicherung und sonstige Abonnenments ausserterminlich kündigen konnten. Für all diejenigen, die noch vor der Entscheidung dieses Schritts stehen, haben wir einmal zusammengefasst, welche Vor- und Nachteile eine Abmeldung mit sich bringt.

AHV/IV

Ist die Arbeitstelle gekündigt, ist man nicht mehr verpflichtet, einen Beitrag an die AHV zu leisten. Damit keine Lücke entsteht, meldet man sich nach Rückkehr von der Reise bei der kantonalen AHV-Stelle und beantragt die Minimalbeiträge pro Jahr in der Höhe von 384 Franken nachzubezahlen. Dies kann aber max. bis 5 Jahre im Nachhinein erfolgen. Eine Beitragslücke entsteht nur, wenn man ein ganzes Kalenderjahr lang keinen Beitrag leistet und dies auch nicht nachgeholt wurde.

Die Versicherungsdeckung bei Invalidität ist auch gewährleistet, wenn man im Jahr des Unfalls/Krankheit noch keinen Beitrag geleistet hat, da der Minimalbeitrag auch nachträglich bezahlt werden kann.

Pensionskasse

Beiträge an die Pensionskasse müssen resp. können nur während eines Arbeitsverhältnisses bezahlt werden. Ist man arbeitslos, besteht keine Möglichkeit oder Verpflichtung, Geld an die Pensionskasse zu bezahlen. Es entsteht wohl oder übel eine Lücke.

Krankenkasse

Bei einer Abmeldung muss (oder kann) man keinen Beitrag an die Krankenkasse mehr leisten. Dies war auch einer der Hauptgründe, wieso wir uns abgemeldet haben. Die Versicherungsdeckung im ausser-europäischen Raum ist bei den Schweizerischen Krankenkassen nicht oder nur teilweise gegeben.

Möchte man in Asien oder Südamerika krankenversichert sein, müsste man teure Zusatzversicherungen abschliessen. Obwohl die monatlichen Beiträge sehr hoch sind (Bei uns hätten sie etwa 300 Fr. betragen), sind die Versicherungsleistungen immer noch schlechter als bei internationalen Versicherungen, die nur einen Bruchteil der Prämien von inländischen Krankenversicherungen kosten. Ausserdem zahlen viele internationale Versicherungen auch noch Haftpflicht- , IV- und Todesfallsummen aus. Weitere Informationen zu diesem Thema findest Du unter Versicherungen.

Steuern

Damit man den Stempel und somit die Bescheinigung für die Abmeldung erhält, müssen die definitven Steuern abgerechnet werden. Hierfür müssen die Steuern vom Vorjahr beglichen, und die Steuererklärung per Stichtag der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eingereicht sein. Vielerorts verlangen die Steuerämter auch die Bezahlung sämtlicher Steuerschulden, obwohl dies gesetzlich eigentlich nicht richtig ist. Eine Abmeldung während dem ersten Halbjahr «lohnt» sich aus steuertechnischer Sicht nicht.

Vorsicht - Satzbestimmung bei Einkommen! Eine Person arbeitet vom 1. Januar bis und mit 30. Juni und möchte sich per 1. Juli für unbestimmte Zeit vom Wohnort abmelden. In diesen sechs Monaten verdiente die Person 36’000 Franken (mtl. 6’000 Fr.). Obwohl die Person für den Rest des Jahres kein Einkommen mehr haben wird, wird der Steuerrsatz für ein Jahreseinkommen von 72’000 Franken (12 x 6’000 Fr.) für die Steuerberechnung bestimmt. Die Differenz unter der Verwendung des höheren Steuersatzes kann je nach Gemeinde mehrere Tausend Franken betragen. Hätte sich die Person per 31. Dezember abgemeldet, würde ihr der Mehrbetrag erspart bleiben, da der Satz auch dem eigentlichen Einkommen entsprechen würde.

Autohaftpflicht

Zuerst: Ohne festen Wohnsitz ist es nicht möglich, eine Autohaftpflichtversicherung in der Schweiz zu lösen. Man könnte zwar eine bestehende Versicherung weiterlaufen lassen, dies ist allerdings abzuraten. Im Falle eines Unfalls ist man als Versicherungsnehmer immer am kürzeren Hebel und die Versicherungsgesellschaften erkennen solche kleinen Betrügereien ziemlich schnell, sobald die Schadenssumme in die Höhe geht. Abgesehen davon werden viele Länder im aussereuropäischen Raum von den Versicherungs- gesellschaften nicht abgedeckt. Man sollte sich deshalb nicht blindlinks auf die Versicherung verlassen, sondern immer erst abklären, welche Regionen versichert sind.

Zudem: Möchte man sein Fahrzeug unbedingt in der Schweiz versichern, so müssen auch die Strassenverkehrssteuern bezahlt werden. Das Strassenverkehrsamt lässt mit sich nicht diskutieren, auch wenn man nur auf ausländischen Strassen herumfährt. Zudem wird das Fahrzeug von der obligaten MFK nicht suspendiert.

Haftpflicht im Ausland

Häufig besteht die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung vor Ort abzuschliessen. Diese Versicherungen gelten dann pro Land oder Region und für einen bestimmten Zeitraum. Es gibt auch Versicherungen, die für mehrere Länder gelten, wie zB. Versicherungen von Touring- und Automobil Clubs. Dieser Weg ist oftmals günstiger und vor allem ist die Deckung garantiert.

Kein Nummernschild

Probleme entstehen nur wegen dem fehlendem Nummernschild. Hat man keine Autohaftpflicht in der Schweiz, gibts auch kein Nummernschild. Ohne Schild herumfahren führt zwangsläufig zu Problemen. Hierbei muss man sich selber zu helfen wissen und ein Schild für sein Gefährt anfertigen lassen. Der Turifunk in Zürich ist hierfür eine gute Adresse. Im Handumdrehen werden hier französische Nummernschilder mit Schweizer Kennzeichen angefertigt (Kostenpunkt: 65 Fr.). Hierzu muss erwähnt werden, dass die Montage eines solchen Nummernschild am Fahrzeug innerhalb des europäischen Raums offiziell verboten ist. Siehe auch Rubrik Mit dem Auto unterwegs.

Militärdienst

Nach einer Abmeldung ist man nicht mehr verpflichtet, Militärdienst zu leisten, bis man sich wieder anmeldet. Man ist gewissermassen für unbestimmte Zeit beurlaubt. Für die Abmeldung notwendig ist die Rückgabe von Sturmgewehr, Munition, Kriegsfilter, Kampfanzug und Ausgangsuniform. Eine detaillierte Beschreibung erhält man, nachdem man beim Kreiskommando ein Gesuch für ein Auslandsaufenthalt eingereicht hat.

Alle Angaben ohne Gewähr.